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Maßnahmenvollzug in Österreich – ein studentisches Filmprojekt

aktualisiert am 16.12.2021 um 09:11


Bild: Maßnahmenvollzug in Österreich – ein studentisches Filmprojekt
Im österreichischen Maßnahmenvollzug werden sowohl zurechnungsunfähige (§ 21 Abs. 1 öStGB) als auch zurechnungsfähige (§ 21 Abs 2 öStGB) „geistig abnorme Rechtsbrecher“ unbefristet und großteils in Justizanstalten untergebracht. Diese gehören in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz. Es handelt sich um Täterinnen und Täter, die an einer psychischen Erkrankung leiden oder als intellektuell beeinträchtigt gelten. In diese österreichische Form der Sicherungsverwahrung können bereits Ersttäter eingewiesen werden, sobald sie ein Delikt setzen, das mit einer 1 Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist und sie im psychiatrischen Einweisungsgutachten für gefährlich befunden werden.


Kritisiert wird dieses System praktisch von allen in diesem Bereich tätigen Professionen wie Rechtsanwaltschaft, Verfassungsrecht, Anstaltsleitungen, Psychologie usw. Die Perspektive der in diesen Anstalten Untergebrachten interessiert die Filmemacher besonders, denn sie sind die eigentlichen Experten aus Sicht der Praxis. Wie ergeht es Menschen, die auf unbestimmte Zeit in einer Justizanstalt eher verwahrt als behandelt werden? Diesen und anderen Fragen wird im laufenden Filmprojekt von David Klopf und Tobias Jonas in Gesprächen mit Betroffenen als auch Expertinnen und Experten nachgegangen.




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Ein studentisches Filmprojekt
- Länge: 18:17